| 1. |
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen |
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| 1.1 |
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 1.1) |
a) |
Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern |
| b) |
Ausstattung des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
| c) |
betriebliche Erzeugung und Dienstleistung, Bezugs- und Absatzwege und -formen beschreiben |
| d) |
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen |
| 1.2 |
Berufsbildung (§ 4 Nr. 1.2) |
a) |
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären |
| b) |
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen |
| c) |
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen |
| d) |
Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen |
| 1.3 |
Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht (§ 4 Nr. 1.3) |
a) |
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen |
| b) |
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge sowie die Funktion der Tarifparteien nennen |
| c) |
Aufgaben und Leistungen der Sozialversicherungsträger nennen |
| 1.4 |
soziale Beziehungen (§ 4 Nr. 1.4) |
a) |
soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten |
| b) |
bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Rahmen betrieblicher Aufgabenstellungen und bestehender Kooperationsbeziehungen mitwirken |
| c) |
Aufgaben der staatlichen und kommunalen Verwaltungen, insbesondere Hoheits- und Dienstleistungsaufgaben, beschreiben |
| d) |
bei der Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen, Gewerkschaften und Verwaltungen mitwirken |
| e) |
für den Ausbildungsbetrieb wichtige Geschäftspartner nennen |
| f) |
Bedeutung beruflicher Wettbewerbe begründen, bei forstlichen Veranstaltungen mitwirken sowie Gespräche mit Waldbesuchern situationsgerecht führen und Sachverhalte darstellen |
| 1.5 |
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.5) |
a) |
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen |
| b) |
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörden nennen |
| c) |
Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen |
| d) |
berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere beim Umgang mit Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Gefahrstoffen sowie sonstigen Werkstoffen und Materialien, anwenden |
| e) |
ergonomische Grundregeln anwenden und Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergreifen |
| f) |
Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben, Rettungskette einleiten und Maßnahmen der Ersten Hilfe ergreifen |
| g) |
wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandschutzgeräte bedienen |
| 1.6 |
Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.6) |
a) |
Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und an Beispielen beschreiben |
| b) |
Bedeutung und Ziele des Umweltschutzes beschreiben |
| c) |
über mögliche Umweltbelastungen Auskunft geben und bei Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung mitwirken |
| d) |
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energieträger, Materialien und Werkstoffe nennen und Möglichkeiten ihrer wirtschaftlichen Verwendung aufzeigen |
| e) |
wirtschaftlichen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben |
| 2. |
Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge (§ 4 Nr. 2) |
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| 2.1 |
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen (§ 4 Nr. 2.1) |
a) |
Witterungsabläufe beobachten und dokumentieren |
| b) |
organisatorische und technische Abläufe im Forstbetrieb wahrnehmen und dokumentieren sowie Zusammenhänge aufzeigen |
| c) |
Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen, Fachzeitschriften sowie Fachbüchern und -broschüren auswählen und sammeln |
| 2.2 |
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten (§ 4 Nr. 2.2) |
a) |
Grundbegriffe forstlicher und betrieblicher Planung nennen |
| b) |
Arbeiten in Arbeitsschritte gliedern, Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählen |
| c) |
Richtwerte nennen; Gewichte und Rauminhalte sowie Größen von Flächen schätzen und ermitteln, Aufwandsmengen berechnen |
| d) |
Zeitaufwand und Arbeitsergebnisse festhalten |
| 2.3 |
Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge (§ 4 Nr. 2.3) |
a) |
bei der Ermittlung des Bedarfs an Betriebsmitteln mitwirken |
| b) |
Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen |
| c) |
Marktberichte lesen und Entwicklungen am Markt beobachten |
| 3. |
Waldbewirtschaftung, Forstproduktion (§ 4 Nr. 3) |
|
|
| 3.1 |
Begründen und Verjüngen von Waldbeständen (§ 4 Nr. 3.1) |
a) |
Standortfaktoren beschreiben |
| b) |
Bodenprofil anlegen und Bodenaufbau erläutern |
| c) |
Bodenbestandteile, Bodeneigenschaften und Humusformen beschreiben |
| d) |
Bäume und Sträucher des Waldes sowie Standortanzeiger erkennen und benennen |
| e) |
bei der Samen- und Pflanzgutgewinnung sowie der Pflanzenanzucht mitwirken |
| f) |
bei der Vorbereitung von Verjüngungs- und Kulturflächen mitwirken |
| g) |
bei der Aussaat und Pflanzung unter Anwendung verschiedener Arbeitsverfahren mitwirken |
| h) |
Grundsätze naturnaher Waldbewirtschaftung nennen |
| 3.2 |
Schützen von Waldbeständen (§ 4 Nr. 3.2) |
a) |
vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Böden, Beständen und Produkten nennen |
| b) |
Schäden an Waldbeständen nennen und bei der Feststellung der Ursachen mitwirken |
| c) |
bei Pflanzenschutzmaßnahmen mitwirken |
| d) |
bei Flächen- und Einzelschutzmaßnahmen gegen Wildschäden mitwirken |
| 3.3 |
Erschließen und Pflegen von Waldbeständen (§ 4 Nr. 3.3) |
a) |
waldbauliche Grundsätze nennen |
| b) |
bei Kulturpflegemaßnahmen mitwirken |
| c) |
bei der Jungbestandspflege einschließlich Mischwuchsregulierung mitwirken |
| d) |
bei der Vorbereitung von Maßnahmen zur Durchforstung von Beständen mitwirken |
| e) |
bei der Wertästung mitwirken |
| f) |
bei der Feinerschließung mitwirken |
| 3.4 |
Jagdbetrieb (§ 4 Nr. 3.4) |
heimische Wildarten, ihr Verhalten und ihre Lebensräume nennen |
| 4. |
Naturschutz und Landschaftspflege (§ 4 Nr. 4) |
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| 4.1 |
Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume (§ 4 Nr. 4.1) |
a) |
Wechselwirkungen zwischen Waldbewirtschaftung, Umwelt und Landschaft aufzeigen |
| b) |
bei Maßnahmen der Landschaftspflege, insbesondere bei der Anlage und Pflege von Waldrändern, Hecken, Freiflächen und Feuchtbiotopen, mitwirken |
| c) |
bei Maßnahmen des Artenschutzes mitwirken |
| d) |
bei Renaturierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen mitwirken |
| e) |
bei der Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden und zuständigen Naturschutzbehörden mitwirken |
| 4.2 |
Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen (§ 4 Nr. 4.2) |
a) |
Schutz- und Erholungsfunktionen am Beispiel des Waldes erläutern |
| b) |
bei der Pflege, Errichtung und Instandhaltung von Schutz- und Erholungseinrichtungen mitwirken; Bauskizzen von Erholungseinrichtungen erläutern |
| c) |
Einsatzbereiche und -grenzen natürlicher Baustoffe nennen und bei ihrer Verwendung mitwirken |
| 5. |
Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen (§ 4 Nr. 5) |
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| 5.1 |
Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen (§ 4 Nr. 5.1) |
a) |
Holzernteverfahren erläutern; bei der Holzernte mitwirken |
| b) |
bei Maßnahmen zur Arbeitssicherheit in der Holzernte mitwirken |
| 5.2 |
Sortieren und Vermessen von Holz (§ 4 Nr. 5.2) |
a) |
Sortiervorschriften nennen |
| b) |
beim Vermessen, Sortieren und Aufnehmen von Rohholz mitwirken |
| 5.3 |
Bringen und Lagern von Holz (§ 4 Nr. 5.3) |
a) |
Holzbringungsverfahren und Lagerungsmöglichkeiten nennen |
| b) |
Ursachen und Folgen von Rückeschäden nennen |
| c) |
bei der Pflege und Instandsetzung von Waldwegen mitwirken |
| d) |
beim Schützen und Konservieren von Rohholz mitwirken |
| 6. |
Forsttechnik (§ 4 Nr. 6) |
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| 6.1 |
Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten (§ 4 Nr. 6.1) |
a) |
Werkzeuge und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit halten |
| b) |
Maschinen, Geräte sowie Betriebseinrichtungen pflegen und bei ihrer Instandhaltung mitwirken |
| c) |
Aufbau und Funktion von Verbrennungsmotoren erklären |
| d) |
Arbeitssicherheit beim Umgang mit Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen beachten |
| e) |
Schutzmaßnahmen und Sicherungen an elektrischen Anlagen erklären |
| f) |
Maschinen, insbesondere für die Holzernte, Holzrückung und Entrindung sowie zur Bodenvorbereitung und Pflanzung, nennen |
| g) |
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz einhalten |
| 6.2 |
Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen (§ 4 Nr. 6.2) |
a) |
Grundfertigkeiten der Be- und Verarbeitung von Holz und anderen Werkstoffen anwenden |
| b) |
Holzarten unterscheiden und Holzeigenschaften nennen |